“Digital Real Estate Manager” 2025
Termine folgen in Kürze
Reguläre Kursgebühr: 4.900,00 € (zzgl. USt.)
Gerne weisen wir Sie auf die Weiterbildungsförderprogramme der Länder für Beschäftigte und kleinere Unternehmen sowie auf die Bildungsprämie hin.
Schauen Sie sich den Aftermovie des Thementages „Smart Parking and Charging“ an:
In diesem Webinar präsentiert Digital Engineer Caris Flatten von der Formitas AG verschiedene Möglichkeiten zur Automatisierung von Workflows in BIM-Projekten, etwa wie Sie den Informationsfluss durch die Verknüpfung von Datenräumen optimieren. Er demonstriert individuelle Lösungen, die die Formitas auf die spezifischen Bedürfnisse von Kunden abgestimmt hat, um Zeit zu sparen und Fehler zu reduzieren.
In diesem einstündigen Webinar mit Q&A präsentiert Maksim König, BIM-Manager beim Digitalisierungsexperten Formitas AG, die neue Revit-integrierte Content-Management-Plattform BIMfiles. Er demonstriert in der Anwendung wie sich damit BIM-Familien und weitere BIM-Objekte einfach und cloudbasiert (durch-)suchen, uploaden, ordnen und firmenweit freigeben lassen.
Termin folgt
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Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmenden an Weiterbildungsveranstaltungen wie bspw. Seminaren, Konferenzen und Tagungen und der Metropolitan Cities MC GmbH.
Anmeldung/Anmeldebestätigung
Anmeldungen zu Weiterbildungsveranstaltungen können online, per E-Mail, Post, Fax oder telefonisch (nur Reservierung) vorgenommen werden. Die Anmeldung wird erst durch Bestätigung der Metropolitan Cities MC GmbH schriftlich oder per E-Mail nach einer vorherigen Anmeldung rechtsverbindlich. Wir behalten uns jedoch vor, bei Anmeldungen von Unternehmen mit beraterischer Tätigkeit und konkurrierenden Institutionen zu prüfen, inwiefern sie in Konkurrenzsituation zur Metropolitan Cities MC GmbH oder ihrer Partner stehen und eine Teilnahme zu verweigern bzw. eine Anmeldung zu stornieren.
Jeder rechtverbindlichen Anmeldung liegen die vorliegenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen zu Grunde.
Zahlungen
Die Bezahlung erfolgt durch Vorauszahlung nach Rechnungstellung. Der Betrag ist zahlbar ohne Abzüge per Überweisung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Teilnehmers. Bei nicht erfolgender Zahlung behält sich die Metropolitan Cities MC GmbH eine Stornierung und Weitergabe des Platzes vor. Kommt der Teilnehmende in Zahlungsverzug, ist die Metropolitan Cities MC GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs. 1 BGB) p.a. zu fordern. In der Gebühr sind die in der Vorankündigung der Veranstaltung benannten Leistungen enthalten, regelmäßig nicht enthalten sind beispielsweise Übernachtungs- und Reisekosten, Frühstück und Abendessen.
Rücktritt
Der Teilnehmende hat das Recht, bis zum Veranstaltungsbeginn jederzeit eine Ersatzperson zu benennen, die an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Für diese Änderung wird keine Gebühr erhoben. Stornierungen müssen schriftlich, per Fax oder per E-Mail vorgenommen werden. Wird eine Anmeldung vor Veranstaltungsbeginn storniert, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr berechnet. Geht eine Stornierung später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter ein, ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.
Absage durch den Veranstalter / Programmänderung
Die Metropolitan Cities MC GmbH behält sich das Recht vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Teilnehmer werden umgehend darüber unterrichtet (schriftlich).
Die Metropolitan Cities MC GmbH wird soweit möglich den Teilnehmenden abgesagter Veranstaltungen Ausweichangebote zu anderen Terminen bzw. Orten anbieten. Stimmt der Teilnehmende zu, erfolgt eine kostenfreie Umbuchung. Bei Nichtzustimmung erhält der Teilnehmende die gezahlten Gebühren in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen. Änderungen in der Organisation, der personellen Besetzung oder dem Ablauf einer Veranstaltung, die keinen wesentlichen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat, behält sich die Metropolitan Cities MC GmbH vor.
Teilnahmebescheinigung
Jeder Teilnehmende erhält auf Anfrage eine Teilnahmebescheinigung der Metropolitan Cities MC GmbH oder Ihres Veranstaltungspartners.
Teilnehmerverzeichnis
Der Teilnehmende nimmt zur Kenntnis, dass alle Teilnehmenden ein Teilnehmerverzeichnis mit den Teilnehmernamen unter Angabe des zugehörigen Unternehmens erhalten; Kontaktdaten wie Adressen und Telefonnummern werden durch die Metropolitan Cities MC GmbH weder weitergegeben noch veröffentlicht.
Foto- und Videoverwendung
Der Teilnehmende erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos und Videos der Veranstaltung, auf denen er/sie abgelichtet ist, eventuell für Print-Medien, in Online-Webpräsenzen des Veranstalters, auf Datenträgern, im TV und für Werbezwecke veröffentlicht werden.
Urheberrechte
Die Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Tagungsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Metropolitan Cities MC GmbH gestattet.
Haftung
Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Autoren und Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Die Metropolitan Cities MC GmbH übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung.
Für Sach- und Vermögensschäden, die die Metropolitan Cities MC GmbH zu vertreten hat, haftet sie, gleich aus welchem Rechtsgrund – nur insoweit, als ihr Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fällt, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
Speicherung und Verwendung von Daten
Die Metropolitan Cities MC GmbH behandelt personenbezogene Daten vertraulich und wird sie nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen. Es erfolgt eine Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten zu organisatorischen Zwecken der Metropolitan Cities MC GmbH und zur zukünftigen Information über Angebote der Metropolitan Cities MC GmbH. Jeder Teilnehmer hat das Recht, seine Einwilligung zur Speicherung und Nutzung seiner Daten zu widerrufen und der zukünftigen unverlangten Zusendung von Informationsmaterial zu widersprechen.
RWTH Aachen Campus und die immatrikulierten Unternehmen legen großen Wert darauf, dass bei allen ihren Tätigkeiten deutsches und EU-Kartellrecht eingehalten werden. Denn bei Verstößen gegen das Kartellrecht drohen Bußgelder und Schadensersatzforderungen. Zudem drohen Reputationsschäden, die ebenfalls zu vermeiden sind.
Das Kartellverbot (Art. 101 Abs. 1 AEUV, § 1 GWB) untersagt insb. Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern zum Marktverhalten sowie das Offenlegen wettbewerbsrelevanter Informationen wie z.B. zu Preisen, Preisbestandteilen, Lieferfristen, Gewährleistung, Kosten, Kunden, Mengen, Innovationen.
Wettbewerbsbeschränkungen können vom Kartellverbot ausgenommen sein, weil sie im konkreten Einzelfall notwendig sind, um Effizienzen zu Gunsten der Verbraucher zu schaffen (z.B. qualitativ bessere Produkte) und wirksamer Restwettbewerb bestehen bleibt (§ 2 GWB, Art. 101 Abs. 3 AEUV). Für Kooperationen im Bereich F&E gibt es eine Reihe von Privilegien. Ausnahmen vom Kartellverbot bedürfen im Vorhinein einer Einzelfallprüfung.
Vor diesem Hintergrund verpflichten sich die Teilnehmer bei Veranstaltungen die folgenden Verhaltensregeln einzuhalten und sich bei Unklarheiten an den jeweiligen Compliance-Officer zu wenden:
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