Wir vernetzen das Ökosystem
des Smart Buildings

Das Center Smart Commercial Building bietet Ihnen verteilt über das ganze Jahr unterschiedliche Veranstaltungsformate.
Ob Zertifikatskurse, Thementage oder die große Jahreskonferenz –  Nutzen Sie unsere Veranstaltungen, um sich effektiv weiterzubilden und sich mit weiteren Vertreter:innen der Branche auszutauschen!

RWTH-Zertifikatskurs 2024

ZertKurs-DREM Veranstaltungen

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In einem 6-tägigen Kurs vermitteln wir die Skills für die Zukunft des Digitalen Real Estate Managements. Das Programm mit hochkarätigen Referent:innen aus Wirtschaft und Wissenschaft beinhaltet sowohl theoretische Inhalte als auch eine praxisorientierte Fallstudienarbeit. So qualifizieren Sie sich für Ihre zukünftigen Aufgaben umfassend mit den erforderlichen Grundlagen und anwendbarem Praxiswissen. Der Kurs wird durch die RWTH Aachen International Academy zertifiziert.

“Digital Real Estate Manager” 2024

Modul I: 03.-04. September 2024
Modul II: 15.-16. Oktober 2024
Modul III: 19.-21. November 2024 (inkl. Prüfungstag)

Reguläre Kursgebühr: 4.900 € (zzgl. USt.)
Jetzt bis zum 13. Mai 2024 das Super Early Bird Ticket sichern und 30% sparen!

Gerne weisen wir Sie auf die Weiterbildungsförderprogramme der Länder für Beschäftigte und kleinere Unternehmen hin. Weitere Informationen finden Sie hier.

Kursbroschüre 2024

Thementage

Thementage Veranstaltungen

©Fotolia

Sie möchten einen Beitrag auf einem unserer Thementage leisten?

Sie sind Exptert:in in einem der Themenbereiche und möchten Ihre Lösung präsentieren und Ihr Wissen und Know How weitergeben?
Dann melden Sie sich bei uns!

Smart Work Design

Termin: 29. Februar 2024, 13:30-16:30 Uhr
Durchführung: Online über MS-Teams
Regulärer Ticketpreis: kostenlos
Referent:innen: TBD

Sie wollen wissen wie ein Thementag bei uns abläuft?

Schauen Sie sich den Aftermovie des Thementages „Smart Parking and Charging“ an:

YouTube

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Fachtagung am 28. & 29. November

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Copyright: Center Smart Commercial Building

Fachtagung Smart Building Solutions
28. und 29.  November 2023

Weitere Informationen zum Thema, Agenda und Speakern folgen.

Hier geht es zur Veranstaltungswebsite & Vorregistrierung

Oder direkt hier anmelden und Ticket sichern:

So war der Recruiting-Abend am 25. Mai

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©pexels.com

Am 25.05.2023 fand unser Recruiting-Abend, der gemeinsam mit dem Center Building and Infrastructure Engineering ausgerichtet wurde, statt.

Hier geht es zu den Eindrücken des Recruiting-Abends 2023

Webinare
(mit unseren Partnern)

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©Metropolitan Cities GmbH

Das letzte Webinar, BIM-Content-Management made in Aachen, fand am 31. Januar von 16:00 bis 17:00 Uhr in Kooperation mit der Formitas AG statt!

Titel: BIM-Content-Management made in Aachen
Referent: Maksim König, BIM Manager– Formitas AG
Datum: 31.01.2023, 16:00 bis 17:00 Uhr

Worum ging es?

In diesem einstündigen Webinar mit Q&A präsentiert Maksim König, BIM-Manager beim Digitalisierungsexperten Formitas AG, die neue Revit-integrierte Content-Management-Plattform BIMfiles. Er demonstriert in der Anwendung wie sich damit BIM-Familien und weitere BIM-Objekte einfach und cloudbasiert (durch-)suchen, uploaden, ordnen und firmenweit freigeben lassen.

YouTube

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Das erste Webinar Betriebsoptimierung durch KI im Smart Building“, fand am 29. März 2022 von 16:00 bis 17:00 Uhr in Kooperation mit der aedifion GmbH statt!

Titel: Betriebsoptimierung durch KI im Smart Building
Referenten: Marc Baranski, Head of Engineering – aedifion GmbH
Dr. Gerhard Gudergan, Centerleiter & Geschäftsführer Metroplitan Cities MC GmbH
Datum: 29.03.2022, 16:00 bis 17:00 Uhr

So war der #neuland Kongress am 27. & 28. Juni

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©Rhein Ruhr City GmbH

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Bereits zum sechsten Mal fand der #neuland Kongress in Aachen statt. Es war uns eine Freude, auch in diesem Jahr die Rhein Ruhr City GmbH inhaltlich zu unterstützen.

Der Think Tank für Vordenker auf dem Weg in eine effiziente, aber ebenso ökologisch und ökonomisch nachhaltige Zukunft.
Die Vision von #neuland ist die Vernetzung und Mobilisierung der Menschen in der fünftgrößten Metropolregion Europas: Rhein-Ruhr. Gemeinsam sollen Innovationen zum „Leben und Arbeiten in einer nachhaltigen urbanen Metropolregion“ in folgenden Bereichen entwickelt und gefördert werden: Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Mobilität, Sport & Kultur, Energie und Smart City.

Neben Entscheidungsträgern der Wirtschaft, der Sport- und Kulturwelt, Visionären, Wissenschaftlern und Politikern, stellten zusätzlich Investoren und Startups den enorm wichtigen Netzwerk-Charakter der Veranstaltung hervor, welcher zur Entwicklung neuer Geschäftsideen führen soll.

Hier geht es zu den Eindrücken des #neuland Kongresses 2023.

Impressionen unserer Veranstaltungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmenden an Weiterbildungsveranstaltungen wie bspw. Seminaren, Konferenzen und Tagungen und der Metropolitan Cities MC GmbH.

Anmeldung/Anmeldebestätigung

Anmeldungen zu Weiterbildungsveranstaltungen können online, per E-Mail, Post, Fax oder telefonisch (nur Reservierung) vorgenommen werden. Die Anmeldung wird erst durch Bestätigung der Metropolitan Cities MC GmbH schriftlich oder per E-Mail nach einer vorherigen Anmeldung rechtsverbindlich. Wir behalten uns jedoch vor, bei Anmeldungen von Unternehmen mit beraterischer Tätigkeit und konkurrierenden Institutionen zu prüfen, inwiefern sie in Konkurrenzsituation zur Metropolitan Cities MC GmbH oder ihrer Partner stehen und eine Teilnahme zu verweigern bzw. eine Anmeldung zu stornieren.

Jeder rechtverbindlichen Anmeldung liegen die vorliegenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen zu Grunde.

Zahlungen

Die Bezahlung erfolgt durch Vorauszahlung nach Rechnungstellung. Der Betrag ist zahlbar ohne Abzüge per Überweisung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Teilnehmers. Bei nicht erfolgender Zahlung behält sich die Metropolitan Cities MC GmbH eine Stornierung und Weitergabe des Platzes vor. Kommt der Teilnehmende in Zahlungsverzug, ist die Metropolitan Cities MC GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs. 1 BGB) p.a. zu fordern. In der Gebühr sind die in der Vorankündigung der Veranstaltung benannten Leistungen enthalten, regelmäßig nicht enthalten sind beispielsweise Übernachtungs- und Reisekosten, Frühstück und Abendessen.

Rücktritt

Der Teilnehmende hat das Recht, bis zum Veranstaltungsbeginn jederzeit eine Ersatzperson zu benennen, die an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Für diese Änderung wird keine Gebühr erhoben. Stornierungen müssen schriftlich, per Fax oder per E-Mail vorgenommen werden. Wird eine Anmeldung vor Veranstaltungsbeginn storniert, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr berechnet. Geht eine Stornierung später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter ein, ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.

Absage durch den Veranstalter / Programmänderung

Die Metropolitan Cities MC GmbH behält sich das Recht vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Teilnehmer werden umgehend darüber unterrichtet (schriftlich).

Die Metropolitan Cities MC GmbH wird soweit möglich den Teilnehmenden abgesagter Veranstaltungen Ausweichangebote zu anderen Terminen bzw. Orten anbieten. Stimmt der Teilnehmende zu, erfolgt eine kostenfreie Umbuchung. Bei Nichtzustimmung erhält der Teilnehmende die gezahlten Gebühren in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen. Änderungen in der Organisation, der personellen Besetzung oder dem Ablauf einer Veranstaltung, die keinen wesentlichen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat, behält sich die Metropolitan Cities MC GmbH vor.

Teilnahmebescheinigung

Jeder Teilnehmende erhält auf Anfrage eine Teilnahmebescheinigung der Metropolitan Cities MC GmbH oder Ihres Veranstaltungspartners.

Teilnehmerverzeichnis

Der Teilnehmende nimmt zur Kenntnis, dass alle Teilnehmenden ein Teilnehmerverzeichnis mit den Teilnehmernamen unter Angabe des zugehörigen Unternehmens erhalten; Kontaktdaten wie Adressen und Telefonnummern werden durch die Metropolitan Cities MC GmbH weder weitergegeben noch veröffentlicht.

Foto- und Videoverwendung

Der Teilnehmende erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos und Videos der Veranstaltung, auf denen er/sie abgelichtet ist, eventuell für Print-Medien, in Online-Webpräsenzen des Veranstalters, auf Datenträgern, im TV und für Werbezwecke veröffentlicht werden.

Urheberrechte

Die Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Tagungsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Metropolitan Cities MC GmbH gestattet.

Haftung

Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Autoren und Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Die Metropolitan Cities MC GmbH übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung.

Für Sach- und Vermögensschäden, die die Metropolitan Cities MC GmbH zu vertreten hat, haftet sie, gleich aus welchem Rechtsgrund – nur insoweit, als ihr Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fällt, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.

Speicherung und Verwendung von Daten

Die Metropolitan Cities MC GmbH behandelt personenbezogene Daten vertraulich und wird sie nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen. Es erfolgt eine Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten zu organisatorischen Zwecken der Metropolitan Cities MC GmbH und zur zukünftigen Information über Angebote der Metropolitan Cities MC GmbH. Jeder Teilnehmer hat das Recht, seine Einwilligung zur Speicherung und Nutzung seiner Daten zu widerrufen und der zukünftigen unverlangten Zusendung von Informationsmaterial zu widersprechen.

RWTH Aachen Campus: Kartellrechtlicher Rahmen für Veranstaltungen

RWTH Aachen Campus und die immatrikulierten Unternehmen legen großen Wert darauf, dass bei allen ihren Tätigkeiten deutsches und EU-Kartellrecht eingehalten werden. Denn bei Verstößen gegen das Kartellrecht drohen Bußgelder und Schadensersatzforderungen. Zudem drohen Reputationsschäden, die ebenfalls zu vermeiden sind.

Das Kartellverbot (Art. 101 Abs. 1 AEUV, § 1 GWB) untersagt insb. Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern zum Marktverhalten sowie das Offenlegen wettbewerbsrelevanter Informationen wie z.B. zu Preisen, Preisbestandteilen, Lieferfristen, Gewährleistung, Kosten, Kunden, Mengen, Innovationen.

Wettbewerbsbeschränkungen können vom Kartellverbot ausgenommen sein, weil sie im konkreten Einzelfall notwendig sind, um Effizienzen zu Gunsten der Verbraucher zu schaffen (z.B. qualitativ bessere Produkte) und wirksamer Restwettbewerb bestehen bleibt (§ 2 GWB, Art. 101 Abs. 3 AEUV). Für Kooperationen im Bereich F&E gibt es eine Reihe von Privilegien. Ausnahmen vom Kartellverbot bedürfen im Vorhinein einer Einzelfallprüfung.

Vor diesem Hintergrund verpflichten sich die Teilnehmer bei Veranstaltungen die folgenden Verhaltensregeln einzuhalten und sich bei Unklarheiten an Alexandra Köther zu wenden:

  1. Die immatrikulierten Unternehmen prüfen vorab und dokumentieren in eigener Verantwortung, ob ein bestimmtes Kooperationsvorhaben kartellrechtlich zulässig ist und welche Grundregeln zu beachten sind. Der verbindliche Kartellrechtsleitfaden der RWTH Campus kann jederzeit eingesehen werden.
  2. Einer Vorab-Prüfung zu unterziehen sind insb. Kooperationsvorhaben zur Standardsetzung, Benchmarkings oder Abreden, welche die (kommerzielle) Verwertung von F&E-Ergebnissen zum Gegenstand haben.
  3. Die Kommunikation zwischen den Teilnehmern ist generell auf das für die Realisierung der jeweiligen Vorhaben Erforderliche zu beschränken.
  4. Bei allen Veranstaltungen inklusive Pausen wird darauf geachtet, dass keine problematischen Themen und Vorhaben angesprochen werden. In Zweifelsfällen und bei Unsicherheiten wird ein Thema zurückgestellt, Alexandra Köther informiert und Rechtsrat eingeholt.
  5. Eine Veranstaltung wird abgebrochen, Alexandra Köther informiert und Rechtsrat eingeholt, wenn der Eindruck entsteht, dass ein Kooperationsvorhaben zum Schein betrieben wird, z.B. zur Abstimmung von Preisen und Märkten, oder den koordinierten Verzicht auf Innovationstätigkeit zum Gegenstand hat.
  6. Für Veranstaltungen wird eine Einladung, eine Tagesordnung und eine Anwesenheitsliste erstellt. Alle angesprochenen Themen und gefassten Beschlüsse sind zu Es werden keine Themen besprochen, die nicht in das Protokoll aufgenommen werden.
  7. Einladung, Tagesordnung und Protokoll werden an alle Teilnehmer zirkuliert. Alle Teilnehmer sehen diese auf problematische und missverständliche Formulierungen durch und bitten, wenn nötig, um Berichtigung.

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